Eine Hebamme für Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett

Eine Hebamme unterstützt die werdende Mutter während der Schwangerschaft, bei der Geburt und im anschließenden Wochenbett. Aber wie findet man die richtige Hebamme? Und wobei unterstützt sie die Schwangere genau? Eine Reihe von Fragen beschäftigen die werdende Mutter. Im Folgenden möchten wir gerne Antworten auf die häufigsten Fragen geben.
Tochter legt Kopf auf Babybauch der Mutter

Ab wann sollte man nach einer Hebamme suchen?

Es gibt keine bestimmte Schwangerschaftswoche, die den Beginn der Hebammensuche festlegt. Eine Hebamme kann man sich nie zu früh suchen. Auch wenn die Schwangerschaft gerade erst festgestellt wurde, kann die Hebamme weiterhelfen. Besonders in der frühen Phase der Schwangerschaft treten oftmals Beschwerden auf, bei denen die Hebamme hilfreiche Tipps geben kann. Außerdem kann sich die werdende Mutter somit rechtzeitig zu Themen wie Ernährung und Vorsorge beraten lassen. Bestimmte Lebensmittel sollten nämlich in der Schwangerschaft gemieden werden, wohingegen der Bedarf an einigen Nährstoffen wie Folsäure in dieser Lebensphase erhöht ist.

Gerade bei dem Wunsch, während der gesamten Schwangerschaft, bei der Geburt und im Wochenbett von einer freiberuflichen Hebamme betreut zu werden, sollte sich die werdende Mutter frühzeitig auf die Suche begeben. In ländlichen Regionen oder in Städten mit einer hohen Geburtenrate können die Kapazitäten begrenzt sein. Daher kann eine Suche nach einer Hebamme auch schon weit vor der 20. Schwangerschaftswoche sinnvoll sein. 

Wie suche ich eine Hebamme?

Die Suche nach einer Hebamme kann ganz unterschiedlich beginnen. Vielleicht empfehlen andere Mütter und Freundinnen eine Hebamme, bei der sie sich gut aufgehoben gefühlt haben. Informationen darüber, wo in der Nähe eine Hebamme zu finden ist, liegen bei Frauenärzten aus. Auch die Krankenkasse, das Gesundheitsamt und Entbindungskliniken bieten hierzu Informationen an. 

Online können Sie z. B.  beim Deutschen Hebammenverband nach einer Hebamme in der näheren Umgebung suchen. Auch Hebammenvereine, Hebammenzentralen und Hebammennetzwerke können weiterhelfen.

Generell sollte eine Hebamme in der Nähe arbeiten und die Leistungen anbieten, die für die Schwangere interessant sind. Im nächsten Schritt stellt man durch einen Anruf einen persönlichen Kontakt her. Es empfiehlt sich mehrere Hebammen zu kontaktieren, denn jede Hebamme kann sich nur um eine bestimmte Anzahl an Frauen kümmern und muss an dem errechneten Geburtstermin zudem Zeit haben.

Neben dem Wohlfühlfaktor sollte man sich auch die Fragen stellen, wo und wie man gerne entbinden würde und welche Leistungen man bei einer Hebamme in Anspruch nehmen möchte. Zu den Leistungen gehören die Vorsorge, die Geburtsvorbereitung, die Geburt, die Wochenbettbetreuung und die Rückbildung. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für diese Leistungen. Wichtig ist aber, dass man sich um diese Leistungen selbst kümmern und sich selbstständig anmelden muss.

Zu den Leistungen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, zählen beispielsweise Schwangerschaftsyoga, Massagen oder Gymnastik. 

Bei einem ersten persönlichen Treffen zu Hause, in einer Hebammenpraxis oder im Geburtshaus lernt man sich dann besser kennen. Es werden Fragen zur Schwangerschaft gestellt und über Wünsche und Ängste gesprochen.

Sollte das erste Treffen nicht so verlaufen, dass sich die werdende Mutter eine weitere Begleitung vorstellen kann, gibt es die Möglichkeit noch weitere Hebammen zu treffen. Von der Krankenkasse wird allerdings nur ein Erstgespräch bezahlt, sodass bei einem weiteren Erstgespräch mit einer anderen Hebamme die werdenden Eltern selbst für die Kosten aufkommen müssen.

Was macht eine Hebamme?

Eine Hebamme betreut eine Schwangere während der Schwangerschaft, bei der Geburt und im Wochenbett. Dabei übernimmt sie viele unterschiedliche Aufgaben, die neben der Geburtshilfe, auch die Bereiche der Vorsorgeuntersuchungen, der Geburtsvorbereitung, der Rückbildungsgymnastik und der Stillberatung umfassen. 

Welche Hebammen gibt es?

Eine Hebamme kann in unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnissen stehen. Wenn sie freiberuflich tätig ist, steht sie der Schwangeren und jungen Mutter rund um die Uhr zur Verfügung. Die freiberufliche Hebamme übernimmt die Vorsorge während der Schwangerschaft, führt Hausgeburten durch und betreut die Mutter im Wochenbett. Wenn die Schwangere in einer Klinik entbinden möchte, kann die freiberufliche Hebamme meistens nicht die Geburt leiten.

Eine andere Beschäftigungsvariante ist die der Beleghebamme. Sie ist eine frei praktizierende Hebamme und hat einen Belegvertrag mit einer oder auch mehreren Geburtskliniken oder –häusern. Die Schwangere wird in der Klinik betreut und begleitet. Die Geburt findet in einer der Kliniken statt, bei der die Beleghebamme einen Vertrag hat.

Eine angestellte Hebamme arbeitet festangestellt in einer Klinik und ist im Kreißsaal anwesend. Außerdem arbeitet sie auf der Wochenbettstation und der Kinderstation.

In schwierigen Situationen nach der Geburt eines Kindes kann eine Familienhebamme helfen. Sie betreut Familien in Problemsituationen nach der Geburt. Auch über das Wochenbett hinaus hilft sie dabei, dass eine gute Bindung zwischen Mutter und Kind entsteht.

Aufgaben einer Hebamme

Für die vielfältigen Aufgaben ist eine Hebamme gut ausgebildet, denn der Ausbildungsweg ist sehr anspruchsvoll und erfordert mindestens 1.600 Theorie- und 3.000 Praxisstunden. Hinzu kommen die freiwilligen Zusatzqualifikationen wie Akupunktur, Babymassage, Babyschwimmen, Ernährungsberatung und Schwangerengymnastik. Oft steht die Hebamme der werdenden Mutter auch bei der Bewältigung von Alltagsproblemen zur Seite.

Beratung und Vorsorge

Bei der Beratung und Vorsorge kommen häufig Fragen bei der Schwangeren auf, die von der Hebamme beantwortet werden. Sie kann aus ihrer Erfahrung auch sicherlich den ein oder anderen hilfreichen Tipp geben. Das können Themen sein wie:

  • Lebensweise während der Schwangerschaft
  • Ernährung
  • Vor- und Nachteile von verschiedenen Geburtsorten (zu Hause, Klinik, Geburtshaus)
  • Ablauf der Geburt
  • Partnerschaft und Sexualität

Zur Vorsorge kann auch die medizinische Betreuung der werdenden Mutter und des Kindes gehören. Sofern die Hebamme die Vorsorgeuntersuchungen durchführt, trägt sie die Ergebnisse der Untersuchungen in den Mutterpass ein. Dieser wird der Mutter zuvor von dem behandelnden Frauenarzt ausgehändigt. Dazu gehören Gewicht, Blutdruck, Blut- und Urinwerte, Lage des Kindes, Wachstum, Größe des ungeborenen Kindes, Herztöne und die Wehentätigkeit. Diese Untersuchungen kann die Schwangere natürlich auch von dem behandelnden Frauenarzt durchführen lassen.

Sollten während der Schwangerschaft Unregelmäßigkeiten oder besondere Risiken auftreten, muss immer ein Gynäkologe hinzugezogen werden. Sofern eine Frau eine komplikationslose Schwangerschaft durchlebt, kann die Hebamme alle gesetzlich empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen vornehmen. Dazu gehören auch die Laboruntersuchungen. Lediglich die Ultraschalluntersuchungen müssen von einem dafür qualifizierten Arzt durchgeführt werden.

Geburtshilfe:

Die Tatsache, dass eine Hebamme während einer Geburt anwesend sein muss, zeigt ihre hohe Qualifizierung.  Ein Arzt muss hingegen nicht zwingend bei einer Geburt dabei sein. Rund um die Geburt kommen der Hebamme verschiedene Aufgaben zu:

  • Empfang der Schwangeren und Betreuung im Kreißsaal
  • Kontrolle der Wehentätigkeit und der Herztöne des Kindes
  • Für Entspannung zwischen den Wehen sorgen
  • Unterstützung bei der Atmung der Schwangeren während der Wehen
  • Protokoll des Geburtsverlaufs
  • Unterstützung bei der Geburt durch passende Handgriffe
  • Trennung der Nabelschnur
  • Untersuchung des Gesundheitszustandes des neugeborenen Kindes
  • Begleitung der Nachgeburt
  • Hilfe bei dem Anlegen des Babys zum Stillen

In den ersten Tagen hilft die Hebamme zudem bei der Pflege des Babys, beim Anlegen und Stillen. Sie untersucht den Nabel des Babys, die Entwicklung des Gewichts und zeigt der Mutter geeignete Beckenbodengymnastik. Rückbildungskurse werden von der Krankenkasse getragen.

Welche Leistungen bezahlt die Krankenkasse?

Alle gesetzlich versicherten Schwangeren haben einen Anspruch auf eine Hebamme. Es werden aber nicht alle Leistungen bezahlt, die eine Hebamme anbietet. Wenn man sich nicht sicher ist, hilft es, sich bei der zuständigen Krankenkasse zu informieren. Auch bei Privatversicherten sollte bei der Krankenkasse nachgefragt werden, welche Leistungen übernommen werden.

Zu den übernommenen Leistungen zählt meistens auch der Geburtsvorbereitungskurs für die werdende Mutter. Oft muss der Partner bei einer Teilnahme seinen Anteil selbst tragen.

Ebenfalls übernommen werden die Kosten für die Wochenbettbetreuung in den acht Wochen nach der Geburt. Wünscht die Mutter eine Betreuung darüber hinaus, müssen die Kosten selbst getragen werden. Es sei denn, der Arzt verordnet eine weitere Betreuung. 

Die Kosten für Angebote der Hebamme wie Akupunktur, Babymassage oder Schwangerschaftsyoga müssen meistens selbst getragen werden. Sicherheitshalber sollte aber auch hier im Vorhinein bei der Krankenkasse nachgefragt werden.

Von der gesetzlichen Krankenkasse werden oft folgende Leistungen übernommen:

  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Ultraschalluntersuchungen
  • Geburtsvorbereitungskurs
  • Geburt
  • Nachsorge:
    • Bis zum 10. Tag nach der Entbindung bezahlt die Krankenkasse einen täglichen Besuch bei der Mutter zu Hause.
    • Bis zur 8. Woche werden eine Reihe von Besuchsterminen übernommen.
    • Bei Problemen beim Stillen werden Termine der Hebamme bis zum Ende der Stillzeit übernommen.
    • Rückbildungsgymnastik (bis zum Endes des 9. Monats nach der Geburt)
    • Geburtsvorbereitungskurse werden ab der 25. Schwangerschaftswoche empfohlen